Aber wenn ein Mönch Vertrauen hat, herkommt, seine Aufwartung macht, Fragen stellt, für die Lehre die Ohren spitzt, die Lehre, die er gehört hat, behält, die Bedeutung untersucht, die Bedeutung und die Lehre versteht und im Einklang damit übt, wenn er ein guter Redner ist und sich gut ausdrückt und wenn er seine geistlichen Gefährten anleitet, dann fällt es dem Klargewordenen ein, zu lehren. Wenn jemand diese zehn Eigenschaften besitzt, fällt es dem Klargewordenen sicherlich ein, zu lehren.“
9. Das Kapitel mit Altehrwürdigen
Erklärung Da wandte sich der Ehrwürdige Mahāmoggallāna an die Mönche und Nonnen: „Geehrte, Mönche und Nonnen!“ „Geehrter“, antworteten sie. Der Ehrwürdige Mahāmoggallāna sagte: „Da erklärt ein Mönch seine Erleuchtung: ‚Ich verstehe: „Wiedergeburt ist beendet; das geistliche Leben ist erfüllt; was zu tun war, ist getan; es gibt nichts weiter für diesen Ort.“‘ Darauf dringt der Klargewordene auf ihn ein, geht ihm nach und nimmt ihn ins Kreuzverhör, oder einer seiner Schüler, der die Vertiefungen besitzt, in erhabenen Zuständen, im Geist anderer und im Erfassen des Geistes anderer bewandert ist, tut es. Wenn er so ins Kreuzverhör genommen wird, bleibt er stecken und kommt vom Weg ab. Er läuft in sein Verderben und seinen Untergang. Der Klargewordene oder einer seiner Schüler erfasst seinen Geist und untersucht: ‚Warum erklärt dieser Ehrwürdige seine Erleuchtung und sagt: „Ich verstehe: ‚Wiedergeburt ist beendet; das geistliche Leben ist erfüllt; was zu tun war, ist getan; es gibt nichts weiter für diesen Ort‘“?‘ Er versteht: