‚Ich habe mein Vermögen genossen und die, die von mir abhängen, unterstützt, ich habe Verluste abgewendet, ich habe feierliche religiöse Gaben gespendet und die fünf Opferpflichten erfüllt. Ich habe denen gedient, die ein geistliches Leben führen, die tugendhaft und gezügelt sind. Ich habe den Zweck erreicht, für den ein kluger Laie Vermögen erlangen möchte. Was ich getan habe, bereue ich nicht.‘ Ein Sterblicher, der solche Erinnerung hat, steht fest in der Lehre der Edlen. Er wird in diesem Leben gepriesen und erfreut sich danach im Himmel.“
7. Das Kapitel über passende Taten
Schuldenfreiheit Da ging der Hausbesitzer Anāthapiṇḍika zum Buddha, verbeugte sich und setzte sich zur Seite hin. Der Buddha sagte zu ihm: „Hausbesitzer, diese vier Arten des Glücks kann ein Laie, der Sinnenfreuden genießt, je nach Zeit und Gelegenheit erlangen. Welche vier? Das Glück des Besitzens, das Glück, den Besitz zu genießen, das Glück der Schuldenfreiheit und das Glück der Freiheit von Tadel. Und was ist das Glück des Besitzens? Es ist, wenn ein ehrbarer Mensch rechtmäßig erworbenes Vermögen besitzt, das er mit seiner Anstrengung und seinem Unternehmungsgeist erarbeitet, mit seinen Händen aufgebaut und im Schweiß seines Angesichts zusammengetragen hat. Beim Gedanken daran ist er voller Freude und Glück. Das nennt man das Glück des Besitzens.